Ob in der Kneipe, Bar oder Bistro, in der Disko oder an anderen öffentlichen Orten: Kinder und Jugendliche sind vielfach nicht in der Lage, Gefährdungssituationen selbst zu erkennen und entsprechend zu handeln. Deshalb sind sie besonders darauf angewiesen, dass Erwachsene in ihrem Verantwortungsbereich die an sie adressierten Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes entsprechend anwenden.
Hier werden Ihnen alle Regelungen erläutert, die im Einzelhandel, in Gaststätten, Diskotheken, Tankstellen und anderen Einrichtungen relevant sind. Ein Schulungsfilm zeigt Gewerbetreibenden und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an konkreten Beispielen, wie sie sich im Fall der Fälle richtig verhalten. Weitere Informationsmöglichkeiten, Publikationen und Links zu staatlichen Behörden und Kampagnen des Jugendschutzes finden sie in Weitere Angebote.