Das Gesetz gilt für alle Personen, die sich in Deutschland aufhalten. Dabei ist es unerheblich, welche Staatsbürgerschaft die Personen besitzen und ob sie sich dauerhaft oder nur für eine begrenzte Zeit in Deutschland aufhalten.
Kinder und Jugendliche - was versteht das Gesetz darunter?
Das Gesetz unterscheidet zwischen Kindern und Jugendlichen. Kinder sind Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind. Jugendliche sind Personen ab 14 bis und einschließlich 17 Jahren.
Was bedeutet der Begriff "Trägermedien"?
Ein großer Teil des Jugendschutzgesetzes beschäftigt sich mit dem Umgang mit so genannten Trägermedien. Das sind Medien, die sich auf gegenständlichen, also greifbaren Trägern befinden. Dazu gehören Kinofilme ebenso wie Bilder, Filme, Texte oder Töne, die auf CDs, DVDs, CD-ROMs, Videos, Konsolencartridges oder Kassetten gespeichert sind, ebenso wie Bücher, Broschüren, Zeitschriften, Comics und Kataloge.