Alkohol
Die Abgabe und der Konsum alkoholischer Getränke und Lebensmittel in der Öffentlichkeit ist an
gesetzliche Altersgrenzen gekoppelt: In Gaststätten, im Handel, in Geschäften, an öffentlichen
Getränkeständen oder sonstigen öffentlichen Orten müssen diese Altersgrenzen
berücksichtigt werden. In Zweifelsfällen müssen Gewerbetreibende und Veranstalter das Alter von
Kundinnen und Kunden überprüfen. Der Altersnachweis ist hierfür auf Verlangen in geeigneter
Weise zu erbringen (z.B. durch Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises). Die entsprechenden gesetzlichen
Bestimmungen sind durch einen
deutlich
sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen. Verstöße von Gewerbetreibenden und
Veranstaltern gegen die geltenden Bestimmungen können Geldbußen bis zu 50.000 EURO, in schweren
Fällen Geld- und Haftstrafen zur Folge haben.
Das Gesetz unterscheidet zwischen branntweinhaltigen und anderen alkoholischen Getränken:
- Branntwein und branntweinhaltige Getränke (Spirituosen) dürfen weder an Kinder und Jugendliche abgegeben werden noch dürfen sie von ihnen getrunken werden. Gleiches gilt für Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten.
- Andere alkoholische Getränke (z.B. Bier, Wein oder Sekt) dürfen an Kinder und Jugendliche unter
16 Jahren nicht abgegeben werden und sie dürfen von Kindern und Jugendlichen auch nicht getrunken werden.
In Begleitung einer
personensorgeberechtigten
Person - in der Regel Vater oder Mutter - dürfen Jugendliche ab 14 Jahren diese Getränke trinken
(gilt nicht für branntweinhaltige Getränke).
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Wann wird Alkohol "abgegeben" oder der "Verzehr gestattet"?
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Welche Regeln gelten für Branntwein, Alkopops und branntweinhaltige
Lebensmittel?
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Was sind "andere alkoholische Getränke"?
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Darf Alkohol in Getränkeautomaten oder über den Versandhandel verkauft
werden?
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Gibt es besondere Werbevorschriften für Alkoholwerbung?
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Welche Regeln gelten für "Flatrate-Partys"?
Wann wird Alkohol "abgegeben" oder der "Verzehr gestattet"?
Abgabe ist jede Form der tatsächlichen Zugangsverschaffung und kann durch Verkauf oder bloße Übergabe oder durch Überlassen (Stehenlassen) erfolgen. Ob der Alkohol tatsächlich getrunken wird, ist dabei nicht entscheidend. Daher fällt unter "Abgabe" auch, wenn Minderjährigen Alkohol ausgehändigt wird, den sie im Auftrag von Erwachsenen (Volljährigen, über 18-Jährigen), beispielsweise ihren Eltern, kaufen. Gewerbetreibende und Veranstalter verstoßen zudem gegen das Abgabeverbot, wenn sie Erwachsenen Alkohol überlassen, die das Getränk/Lebensmittel erkennbar an Kinder und Jugendliche, die es noch nicht erhalten dürfen, weiterreichen.
Außerdem dürfen Gewerbeinhaber und Veranstalter nicht dulden, dass Minderjährige in ihrem Verantwortungsbereich entgegen den gesetzlichen Bestimmungen Alkohol konsumieren, auch wenn sie diesen selbst mitgebracht haben.
Welche Regeln gelten für Branntwein, Alkopops und branntweinhaltige Lebensmittel?
Unter die Bezeichnung "Branntwein" fallen alle alkoholhaltigen Getränke, die gegärt und anschließend destilliert worden sind. Dazu gehören Weinbrand, Korn, Rum, Whisky, Likör, Magenbitter etc. Als branntweinhaltige Getränke gelten auch Spirituosen, die nur zu einem kleinen Teil Branntwein enthalten, wie zum Beispiel Longdrinks. Wie hoch der Alkoholgehalt ist, spielt keine Rolle. Entscheidend ist die Art des Alkohols.
Alkoholhaltig können auch Lebensmittel wie Pralinen, Rumkugeln, Eisbecher oder Kuchen sein, jugendschutzrelevant sind sie, wenn sie "Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten". Das ist dann der Fall, wenn ihr Alkoholgehalt einen Wert von 1 Prozent überschreitet.
Auch die Form des Produktes spielt keine Rolle. Selbst wenn das Produkt aus Eis oder Pulver besteht, ist es ein branntweinhaltiges Getränk. Wenn ein Getränk lediglich Aromen branntweinhaltiger Getränke enthält, gilt es nicht als branntweinhaltig.
Alkopops sind Mischgetränke, die regelmäßig mit Getränken auf Branntweinbasis (Spirituosen)
hergestellt werden. Alkopops müssen folgende Kennzeichnung tragen: "Abgabe an Personen unter 18
Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz". Der Alkoholgehalt ist nicht entscheidend. Auch wenn ein
Alkopop weniger Alkohol enthält als ein Bier, fällt das Getränk unter eine spezielle Regelung.
Weitere Informationen unter Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und
Tabakkonsums (s.
Art. 1
Alkopopsteuergesetz)
Was sind "andere alkoholische Getränke"?
Wenn das Gesetz von "anderen alkoholischen Getränken" als Branntwein spricht, dann meint es solche, die mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol, aber keinen Branntwein enthalten. Das sind vor allem Bier, Wein und Sekt und damit hergestellte Mischgetränke. Alkoholfreies Bier ist kein alkoholisches Getränk im Sinne des Jugendschutzgesetzes.
Darf Alkohol in Getränkeautomaten oder über den Versandhandel verkauft werden?
Alkoholische Getränke dürfen in der Öffentlichkeit nur an Automaten angeboten werden, wenn
sichergestellt ist, dass sich Kinder und Jugendliche nicht daran bedienen können. Der Anbieter muss das
entweder technisch sicherstellen (z.B. durch die Kontrolle des Geldkartenchips) oder er muss den Automaten an
einem Ort aufstellen, der für Kinder und Jugendliche nicht zugänglich oder der beaufsichtigt ist.
Branntwein und branntweinhaltige Getränke dürfen gar nicht in Automaten verkauft werden.
Weitere
Informationen
Gibt es im Jugendschutzgesetz besondere Werbevorschriften für Alkoholwerbung?
Alkoholwerbung darf bei öffentlichen Filmveranstaltungen (z.B. im Kino) erst nach 18.00 Uhr gezeigt werden.
Welche Regeln gelten für "Flatrate-Partys"?
Für gastronomische Veranstaltungen, bei denen Alkohol zu einem Pauschaltarif abgegeben wird ("All-inclusive-Party", "Flatrate-Party"), gelten die
üblichen Beschränkungen des Jugendschutzgesetzes. Außerdem gelten die zeitlichen
Beschränkungen für
Gaststätten. Die
zuständige Behörde kann auch anordnen, dass Minderjährige gar nicht zu der Veranstaltung
dürfen. Zudem gibt es im Gaststättengesetz (hierfür sind inzwischen die Bundesländer
zuständig) für Gewerbetreibende das Verbot, an erkennbar Betrunkene Alkohol auszuschenken.



